Rechtsprechung
SG Oldenburg, 07.12.2006 - S 62 KR 218/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
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- BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus SG Oldenburg, 07.12.2006 - S 62 KR 218/05
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann "der Kostenerstattungsanspruch mit dem Unvermögen der Krankenkasse zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung nur begründet werden kann, wenn es dem Versicherten - aus medizinischen oder anderen Gründen - nicht möglich oder nicht zuzumuten war, vor der Beschaffung die Krankenkasse einzuschalten" (z. B. BSG, Urteil vom 25.09.2000, B 1 KR 5/99, BSG SozR 3-2500 § 22 Nr. 22; NZS 2001, 319). - BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80
Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung; …
Auszug aus SG Oldenburg, 07.12.2006 - S 62 KR 218/05
Denn trotz Vorliegens einer Versorgungslücke bestehen dann keine Erstattungsansprüche gegen die Krankenkasse, wenn diese alle in der konkreten Situation zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Pflicht zur Versorgung zu erfüllen und die Versicherten sachgerecht über die vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Behandlungsmethoden informiert hat (BSGE 53, 144 = BSG SozR 2300 § 182 Nr. 80;… Hess, a.a.O.).